Re: Frage an die Juristen: Was ist mit Aufnehmen aus dem Radio/Internet-Radio - “Don’t steal music”: Musikindustrie verw…

23. Februar 2008 – 12:01

Hi,
ich denke das Besitzen ist erlaubt. Nur das Anbieten ist halt
verboten. Und da du “normalerweise” keinen Song haben kannst, der
noch nicht im Radio lief, sind der Besitz von Preview-Alben auch
verboten…
ABER: Der Besitz (wie immer du auch legal da dran gekommen sein
magst) von Musik, die auch schon mal im Radio läuft ist erlaubt. Ich
denke aber mal das will die MI auch unterwandern, weil demnächst ja
das umgehen eines Kopierschutzes strafbar wird und bei digitalen
Radios dann warscheinlich bis kurz vor die Lautsprecher alles
verschlüsselt sein wird… Aber solange es irgendwie analog an die
Ohren gelangen kommen soll MUSS es erlaubt sein solche Lieder haben
zu dürfen.
BTW: Vor einiger Zeit fragte ich mich mal ob ich das RECHT habe,
Songs aus dem Internet zu laden, die ich schon auf Platte habe, weil
ich ja hierfür schon einmal bezahlt habe! Eine Gegenargumentation von
juristischer Seite war dann, das ich “nur” das Recht an der Musik auf
dem jeweiligen beim Kauf geltenden Tonträger hätte. Dem widerspricht
aber selbst die BMG auf ihren “Anti-Privatkopie-Seiten” schon im
ersten Abschnitt!!! :) http://www.bmg.de/stuff/kopierschutz/index2.html
Wenn ich also nur für die Musik als solches Gut zahlen, ist das
Tonträgerunabhängig (CD,LP,Radio,etc…)

Greetz Omm

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