Re: Etwas OT. Radio und P2P - P2P: Allianz für mehr Akzeptanz
28. Juli 2008 – 07:01radio. In dem Gesetz steht aber auch, dass der Kopierschutz wirksam sein
> muss.
> Angenommen ich habe nun zwei drei verschiedene Abspielgeräte(Brenner
> oder uralte CD-player mit Digitalausgang) dann ist da bestimmt ein
> Gerät dabei das die Daten kopierbar von sich gibt.
> In dem Moment stelle ich als User dann fest:”Entweder ist da kein
> Kopierschutz oder er ist nicht wirksam.”
> Die Folge daraus ist doch, dass mir das erstellen von privaten Kopien
> NICHT verboten ist.
>
> Oder seh’ ich da was falsch?
Nein, genauso sagt das Gesetz es aus. Es muss erkennbar sein, das ein
Kopierschutz drauf ist oder es sich um eine illegale Kopie handelt,
damit du bestraft werden kannst.
Wenn nun jemand mit einem guten Drucker das Label fälscht und das
Cover und es dir verkauft, darfst du auch dann von einer legalen Copy
ausgehen. Es muss also für den Normalbürger ohne besondere Kenntnisse
erkennbar sein, das man eine Kopie erwirbt. zB verschmierte
Tintenausdrucke oder krumm oder unmittig aufgeklebte Labels. Alleine
das es aufklebe Labels sind da wird wohl bald ein gericht sich
bemühen müssen, das wird wieder Auslegungssache sein. Da müssen wir
abwarten.
Vorsicht allerdings: steht erkennbar (nicht unbedingt deutlich, aber
auch nicht zu versteckt) auf der CD oder dem Cover ein Kopierschutz
drauf, so bist du nur berechtigt deine persönlichen Kopien zu machen
mit obiger Ausrüstung. Eine weitergabe an Freunde ist dann nicht
erlaubt.
Natürlich ist das unbefristet verleihen an Freunde keine Weitergabe
Nur darf sich dann keiner verplappern. Hier würde ich sogar
sagen: steht leihgabe von “spitzname” irgentwo und du übertreibst
nicht, bist du rechtlich kaum angreifbar. Zumindest wenn nicht 1000
Leihgaben der selben CD auftauchen.
Mit etwas Phantasie findet man genug legale Lücken.
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